Hinweise für eine möglichst sichere Silvesterfeier

    • Offizieller Beitrag

    Sicherheitsabstand zu Reetdachhäusern vorgeschrieben


    In der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden ist das Abfeuern von Raketen und Knallern untersagt. Zum Schutz von Reetdachhäusern gilt eine Anordnung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Sie schreibt für Böller, Bodenfeuerwerk und ähnliche Knaller einen Mindestabstand von 30 Metern zu Reetdachhäusern vor. Raketen und andere Gegenstände mit Treibsatz und Flugeigenschaft dürfen erst in 200 Metern Entfernung gezündet werden. Auch aus ausreichender Entfernung sollten Raketen nicht in Richtung der Reetdachhäuser abgeschossen werden.


    Quelle: Presseportal Meldung vom 27.12.2012



    Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier


    Kiel (ots) -


    • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
    • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
    • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!
    • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg - und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
    • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen! Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) verfügen.
    • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
    • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
    • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.


    Rückfragen bitte an:


    Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
    Peter Schütt
    Telefon: 01757575515 http://www.lfv-sh.de